Die an der Auktion Teilnehmenden (BieterInnen, KäuferInnen) erklären sich mit den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen als einverstanden.
Die an der Auktion teilnehmenden Objekte werden in jenem Zustand versteigert und
verkauft in dem sie sich zur Zeit der Auktion befinden.
Unsererseits wird keine Gewähr für allfällige Mängel, Zustand, Vollständigkeit, Eigenschaften
oder Schäden (auch Folgeschäden) übernommen. Sämtliche Angaben zum
Versteigerungsobjekt (Baujahr, Maße, Gewicht, sonstige technische Daten) werden nach
bestem Wissen und Gewissen aufgenommen, sind jedoch unverbindlich.
Jegliche Reklamation und Gewährleistung ist ausgeschlossen.
Es wird prinzipiell nach fortlaufenden Nummern versteigert. Der Versteigerer hat das Recht vor oder während der Versteigerung
Versteigerungsobjekte zusammenzufassen, die Positionsnummer zu ändern oder Versteigerungsobjekte nicht zu versteigern.
Ohne Angaben von Gründen kann jedes Gebot zurückgewiesen und der Zuschlag verweigert werden (auch unter Vorbehalt).
Gebote werden nur mit Bieterkarte entgegengenommen. Jener welcher den Zuschlag
bekommt (Meistbietender) verpflichtet sich damit zur Zahlung und Mitnahme des
erstandenen Objektes. Nach dreimaligem Aufruf des Gebotes erhält der Höchstbietende den
Zuschlag. Wenn mehrere Personen zeitgleich ein und dasselbe Gebot abgeben oder
Meinungsverschiedenheiten bestehen, trifft der Versteigerer die Entscheidung. Der
Versteigerer kann bei Zweifel über den Zuschlag neu ausbieten. Die Entscheidung und
Anordnung des Versteigerers gilt in jedem Fall. Mindestgebote werden nach Ermessen des
Versteigerers festgelegt. Für Gebotsabgaben in Vertretung von natürlichen oder juristischen
Personen haftet der Bieter für die erstandenen Objekte.
Alle Preise (in Euro) verstehen sich zuzüglich einer Versteigerungsprovision von 15% plus
der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Positionen bei denen laut § 24 UstG eine
Differenzbesteuerung in Anspruch genommen wird, werden 22% Versteigerungsprovision
verrechnet. Erstandene Objekte sind bei Zuschlag oder nach der Versteigerung noch am
Auktionstag bei Mitnahme bar zu bezahlen. Bei einer Anzahlung in angemessener und
vereinbarter Höhe werden die ersteigerten Positionen erst nach Zahlung des Restbetrages und
nur innerhalb der bei jeder Versteigerung angekündigten Abholfristen ausgehändigt. Bei
Nichtzahlung innerhalb der bei jeder Versteigerung angegebenen Abhol- bzw. Zahlungsfrist
kann das Objekt nach Ablauf der Frist vom Versteigerer in eigenem Ermessen erneut
versteigert oder verkauft werden.
Der Meistbieter haftet dem Versteigerer persönlich für einen Ausfall oder Mindererlös,
sowie Folgekosten, hat aber keinen Anspruch auf einen Mehrerlös. Ausgestellte Rechnungen
bedürfen am Auktionstag einer nochmaligen Prüfung, sodass nachträgliche Korrekturen
zulässig sind. Der Versteigerer ist berechtigt Kaufgelder und Nebenleistungen in eigenem
Namen einzuziehen und einzuklagen.
Das Versteigerungsobjekt (mit Zubehör) ist mit Zuschlag an den Käufer übergeben womit
auch Haftung und Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der Beschädigung
durch Feuer, Wasser, Sturm, Vandalismus, Diebstahl und Einbruchdiebstahl an den Käufer
übergehen. Erst nach vollständiger Bezahlung geht das Eigentum vollständig an den Käufer
über und das Objekt wird an diesen ausgehändigt. Die Preise verstehen sich ab Standort bzw.
Fundament, nicht demontiert und unverladen. Wird der Abholtermin überschritten, haftet
der Käufer für alle Folgekosten (Lagergebühren, Demontage, Auslagerung).
Der Käufer verzichtet auf das Recht, den Kauf wegen Irrtums, laesio enormis
(Verkürzung über die Hälfte), Wegfall der Geschäftsgrundlage oder aus einem sonstigen
Grund anzufechten oder rückgängig zu machen. Der Käufer erklärt den wahren Wert der
von ihm ersteigerten Gegenstände zu kennen.
Eine Inbetriebnahme von Geräten/Maschinen/Fahrzeugen ist nur nach Absprache und in
Beisein des Versteigerungspersonal möglich und erlaubt, ansonsten strengstens verboten.
Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung und Abholung wird keine Haftung
übernommen. Eltern haften für ihre Kinder. Alle Besucher der Versteigerung haften für von
ihnen verursachte Schäden und Unfälle jeder Art. Für Unfälle und Beschädigungen an
Fremdobjekten und Gebäuden im Zuge der Abholung oder Demontage haftet der Käufer,
auch wenn die Abholung durch einen Beauftragten durchgeführt wird.
Gerichtsstand ist Korneuburg und Erfüllungsort ist Deutsch-Wagram.
Für einen freihändigen Verkauf während oder nach der Versteigerung gelten die gleichen
Bedingungen.
Sämtliche Teilnehmer an der Versteigerung erklären sich damit einverstanden, dass
Adressdaten von Bieter und Käufer zu Informations- und Werbezwecken gespeichert werden.
Thank you! Your submission has been received!
Email oder Passwort ist falsch!
Wir verwenden standardmäßig funktionale Cookies, die zwingend für den Betrieb der Website notwendig sind. Darüber hinaus setzen wir Marketing-Cookies ein, nutzen Social Media PlugIns sowie erfassen anonymisierte Daten mit Cookies zu Reportingzwecken.